Die Dörfer Groß Mantel und Klein Mantel liegen am schönen Mantelsee (Jezioro Mętno), der mit etwa 150 ha wesentlich größer ist als der Wubiser See. Aus dem See fließt die Mantenitz Richtung Norden und mündet in die Rörike, welche sich dann mit der Oder vereinigt und ins Stettiner Haff fließt. Vom Mantelsee bis zur Stadt Königsberg/Nm., die verteidigungsgünstig auf einer Anhöhe errichtet worden war, zog sich ehemals das sumpfige Mantelbruch hin. Es wurde im 18. Jh. entwässert.
Archäologische Funde haben Siedlungen germanischer Burgunder in der Gegend nachgewiesen. Nachdem die Germanen die Gegend verlassen hatten, ließen sich Slawen nieder und errichteten dort einen Burgwall. 1270 werden die beiden Dörfer zusammen mit anderen Dörfern in einer Tauschurkunde erwähnt. 1337 werden im Landbuch der Neumark die beiden Dörfer „Magnum Mantel“ (lat. magnum „groß“) und „Parva Mantel“ (lat. parvum „arm“) genannt und sind beide zu diesem Zeitpunkt verlassen (lat. fuit deserta). In Groß Mantel, das als neues Dorf für deutsche Bauern angelegt wurde, gibt es bereits eine Wassermühle, die „Obermühle“ genannt, die vom Wustrower See und von der Mantenitz betrieben wird. Weil ein Zapfen des Wasserrades auf Rehdorfschen Grund ruht, muss der Müller auch der Obrigkeit von Rehdorf etwas entrichten. Der Wustrower See gehört seit 1317 der Stadt Königsberg.
(Raumer, 1837: "Die Neumark Brandenburg im Jahre 1337 oder Markgraf Ludwigs des Älteren Neumärkisches Landbuch aus dieser Zeit").
1350 wird eine Kirche in Groß Mantel genannt. Sie ist die Mutterkirche der wohl ebenso alten Kirche von Klein Mantel, die nur 700 m entfernt ist. Über den Schwarzen Tod, der zwischen 1346 und 1353 in Europa wütete, berichten die Quellen nichts.
1369 „belieh Markgraf Otto einen Königsberger Bürger mit Groten Mantel“ (Raumer, 1837), aber schon 1420 besitzt das Kloster Zehden den größten Teil und bald darauf das ganze Dorf Groß Mantel. Klein Mantel bleibt im adligen Besitz. Der Fluß, der zwischen beiden Dörfern in den Mantelsee fließt, dient als Grenze zur adligen Herrschaft von Klein Mantel.
Es gibt aus beiden Orten keine Kirchenbücher mehr. Darum lässt sich nicht feststellen, ob es zwischen den Zehdener Untertanen aus Groß Mantel und den adligen Untertanen aus Klein Mantel Hochzeiten gab. Vermutlich waren es nicht viele, weil sich die Untertanen von ihrer jeweiligen Herrschaft hätten loskaufen müssen. Nur Zufallsfunde in anderen Kirchenbüchern können etwas über einige wenige Bewohner verraten. So heiratet 1678 in Grüneberg der Selchower Schneider Jochim Behrendt, Sohn des Schneiders Jochim Behrendt aus Groß Mantel die Anna Schaffer, Witwe Zeuschner. Anna stirbt 4 Jahre nach der Hochzeit und Jochim heiratet noch zwei weitere Male. Dass ein Schneidersohn aus einem Zehdener Dorf in das Johanniter-Ordensdorf Selchow gezogen ist, zeigt, dass es für Schneider so etwas wie eine „Schollenpflicht“ vielleicht nicht gegeben hat. Vermutlich hat sich Jochim Behrendt in Selchow als Schulmeister und Schneider beworben. Denn wenn ein Schulmeister gesucht wurde und im Ort gerade auch ein Schneider gebraucht wurde, wurde der Wechsel von einem Amtsdorf in ein Ordensdorf möglich gemacht.
In den Küstriner Satzungen für die Schneiderzunft heißt es zum Beispiel:
„Kein Meister soll mehr an Gesinde auf seiner Werkstätte als drey Gesellen und einen Lehrjungen vermöge uralthen Gebrauches und Gewohnheit bey Strafe ein Thaler annehmen.“
Berg, Dr. Gustav, Oberlehrer in Küstrin: Küstrins Zunftwesen im 17. und 18. Jahrhundert. In: Schriften des Vereins für Geschichte der Neumark, Heft 11. Landsberg/Warthe, 1901
Schneider und ihre Nähknechte galten als körperlich schwache Menschen, die für die schwere Feldarbeit nicht geeignet waren. Dieser Umstand und die sitzende Tätigkeit im Schneidersitz sorgten oft für Spott. Redewendungen wie „aus dem Schneider sein“ (beim Kartenspiel) oder Spottrufe wie „Schneider, Schneider, meck, meck meck“ (bei Wilhelm Busch) belegen, dass Schneider oft als Verliererfiguren angesehen wurden. War ein Schneider gleichzeitig der Schulmeister des Dorfes, was sehr häufig der Fall war, konnte er sich bei den Kindern nur Respekt verschaffen, wenn er streng war und die Kinder ordentlich Angst vor dem „Knöperick“ (Knüppel) hatten.
In der Hufenklassifikation von 1718 werden 13 Bauern mit je 4 bis 6 H. und 11 Kossäten mit je 1 H. gezählt. Der Hirt, der Müller und der Schmied haben je 1 H. Es werden Roggen, Gerste, Hafer und Erbsen angebaut, Weide und Viehzucht sind „mittelmäßig“.
„Fischerei im See, soweit sie hineinwaten (und dann angeln) können. Einige Bienenstöcke. Der Krüger verschänkt 100 Tonnen Bier, wofür er 1/2 Sch. Salz, 2 Sch. Roggen u. 1 Paar Pantoffel erhält. ein Küster, der nur die Leiter voll Heu hat. Einige alte Leute, die mit Briefen laufen. Ein Leinweber in einer Kathe. – 1714: Acker gut und mittel, Wiesenwachs schlecht, keine Holzung.“
Schwartz, Paul, Prof. Dr.: Die Klassifikation von 1718/19. Ein Beitrag zur Familien und Wirtschaftsgeschichte der neumärkischen Landgemeinden. In: Die Neumark. Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Neumark, Heft 4. Band II.
Weil die Fischereirechte im Mantelsee der Herrschaft gehören, dürfen die Dorfbewohner nicht mit Booten auf dem See fischen, sondern nur hineinwaten. Holz müssen sie für 1 Sch. Hafer und 1 Taler 9 Groschen kaufen, obwohl die Peetziger Forst nur ein paar Meter entfernt liegt. Es gibt wieder einen Kossäten Jochim Behrendt, der aber kein Schneider ist. Der „Leinweber in einer Kathe“ ist der Kossät und Schneider mit Namen Hans Moritz.
1734 lässt das Domänenamt Zehden die Gehöfte seiner Untertanen untersuchen. Der Kossät und Schneider Hans Moritz wohnt auf der Kossätenstelle Nr. 10 (BLHA, 7 Zehden 67, 1734).
1782 wird der Bauer Martin Schultz vom Domänenamt Zehden von seiner Nahrung in Groß Mantel abgezogen, da er schlecht gewirtschaftet hatte und seine Schulden nicht mehr bezahlen konnte. Der Bauernhof wird mit dem Kossäten Michel Moritz neu besetzt. Michel Moritz wurde anscheinend für tüchtig, zuverlässig und fähig befunden, einen Bauernhof zu übernehmen (BLHA, 3 NmK 4224, 1782).
1799 wird ein ausgebildeter Lehrer und Küster für beide Dörfer eingestellt. Die Unterrichtspflicht, die zwar schon 1717 verordnet worden war, sich aber auf dem Land nicht so einfach durchsetzen ließ, kommt nun allmählich auch in den Landschulen an.
1824 ist der Mühlenmeister Johann Friedrich Schendel verschuldet und muss seine Wassermühle, die alte „Obermühle“, an den Meistbietenden verkaufen (Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt an der Oder, 1824).
1945 wurden die beiden Kirchen zwar nicht zerstört, aber die KB existieren seitdem nicht mehr.